Paris, 09. März 2024
In einer wegweisenden Entscheidung hat der französische Staatsrat entschieden, dass die Genehmigungen für neue Onshore-Windkraftanlagen und die Regeln für die Erneuerung von Windparks
rechtswidrig sind. Die Lärmbelästigung wurde als unzumutbar eingestuft. Der Genehmigungs-Stopp gilt, bis neue Akustik-Protokolle definiert sind. Die Entscheidung erging nach einer Klage der
Fédération Environnement Durable und 15 weiterer Verbände.
Umfang der Aufhebung:
Der Staatsrat hat alle Bestimmungen der drei aufeinander folgenden Fassungen des Protokolls zur Lärmmessung, das die Gesundheit der Anwohner schützen sollte, für nichtig erklärt. Die Entscheidung betrifft nicht nur laufende Genehmigungen und Projekte, sondern könnte auch bestehende Windparks in Frage stellen.
Folgen:
- Projekte, die geprüft oder genehmigt, aber noch nicht gebaut wurden:
Diese Projekte müssen zwingend einer vollständigen Umweltprüfung unterzogen werden.
- Bestehende Windparks:
Alle Windparks, die auf der Grundlage der inzwischen rechtswidrigen Ministerialerlasse errichtet wurden, sollten in ihrem jetzigen Zustand nicht mehr genehmigt werden.
Gründe für die Aufhebung:
- Fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung:
Der Staatsrat stellte fest, dass die Ministerialerlasse zur Lärmmessung keiner Umweltprüfung unterzogen wurden, was einen Verstoß gegen das Gesetz darstellt.
- Fehlende Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Staatsrat hob auch hervor, dass die Beschlüsse zur Genehmigung des Lärmprotokolls nicht der Beteiligung der Öffentlichkeit unterlagen, was einen Verstoß gegen die Grundsätze der Beteiligung und Transparenz darstellt.