Eilmeldung ... Verwaltungsgericht Freiburg untersagt vorläufig Bürgerentscheid der Stadt Sulz ... Informationsveranstaltung am 03.12. in Glatt findet statt

Presseerklärung

 

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts in Freiburg, den Bürgerentscheid der Stadt Sulz vorläufig zu untersagen, hat uns vollkommen überrascht.

 

Seit wir vor über einem Jahr von der geplanten Industrialisierung unserer Wälder erfahren haben, beschäftigen wir uns intensiv mit dem Thema. Regelrecht aufgeschreckt hat uns dabei die geplante Zerstörung unserer Wälder bei fragwürdigem Nutzen. Gegen den Widerstand der Stadt haben knapp 1.400 Sulzer Bürger mit ihrer Unterschrift einen Bürgerentscheid gefordert. Mit diesem demokratischen Mittel liegt die Entscheidung über eine dermaßen einschneidende Maßnahme bei der Bürgerschat selbst. Genau dafür steht unsere Bürgerinitiative.

 

Für das Bürgerbegehren haben drei Bürger die Vertretungsvollmacht für alle Unterzeichner nach rechtlicher Vorgabe übernommen. Damit stehen sie in der Verantwortung für dieses Bürgerbegehren. Obwohl alle Anforderungen erfüllt und es sowohl von Gemeinde- als auch Städtetag für zulässig erklärt wurde und obwohl Bürgermeister Keucher es offiziell anerkannt hat, hat er im Alleingang und in völliger Eigenverantwortung zwei anwaltliche Stellungnahmen beauftragt. Die Kosten von über 12.000 Euro gingen dabei zu Lasten der Stadt.

 

Eine der Stellungnahmen haben Bürgermeister und Gemeinderat dann als Anlass genommen, das Bürgerbegehren abzuschmettern und es durch einen eigenen Bürgerentscheid zu ersetzen. Damit wurden den Vertrauenspersonen sämtliche Rechte entzogen und die Bürgerinitiative und im Grunde alle kritischen Bürger benachteiligt. Dies hat den Weg für einen einseitigen Wahlkampf der Stadt geebnet. Trotz dieser stark erschwerten Bedingungen hat sich die Bürgerinitiative dafür entschieden, den Bürgerentscheid der Stadt zu akzeptieren und die Menschen nach besten Kräften aufzuklären.

 

Die Vertrauenspersonen hingegen waren nicht bereit, das Vorgehen der Stadt einfach hinzunehmen. Daher wurde von ihrer Seite aus direkt im Anschluss an die Gemeinderatssitzung am 30.09.2024 Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Dies auch völlig zu Recht, wie der gerichtliche Beschluss nun bewiesen hat.

 

Die späte und kurzfristige Absage des Bürgerentscheids mit all ihren Konsequenzen steht nach unserer Meinung ganz allein in der Verantwortung von Bürgermeister Keucher.

 

Für uns ist diese Wendung zu diesem späten Zeitpunkt nicht ungetrübt, nachdem wir mit voller Kraft und unter Einsatz unserer ganzen Energie, Zeit und auch finanzieller Mittel auf den Bürgerentscheid zugearbeitet haben. Wir haben in den vergangenen Wochen riesigen Zuspruch und auch immer größere direkte Unterstützung aus der Bevölkerung erfahren. Mehr und mehr Leute beschäftigen sich intensiv und kritisch mit dem Thema und werden sogar selbst aktiv. Das hat uns mit großer Zuversicht erfüllt, dies insbesondere auch im Hinblick auf die Abstimmung am 08.12.

 

Wir hoffen und appellieren an alle, sich trotz der neuen Gegebenheiten nicht entmutigen zu lassen. Offensichtlich brauchen wir einen langen Atem. Wir bedanken uns von Herzen bei allen, die uns bisher unterstützt und mitgeholfen haben. Lassen Sie uns zusammenstehen und uns auch weiterhin für unser gemeinsames Ziel einsetzen. Die Informationsveranstaltung am 03.12.2024, 19:00 Uhr, im Kursaal in Sulz-Glatt, findet wie angekündigt statt.