Eigene Stellungnahmen

Öffentlichkeitsbeteiligung Regionalplanfortschreibung

Wir empfehlen Ihnen folgende Schritte:

  • Sehen Sie bitte im Vorfeld die relevanten Unterlagen, insbesondere Umweltbericht und Gebietssteckbriefe, ein:
    https://www.regionalverband-sbh.de/seite/653796/beteiligungsverfahren-teilplanregionalbedeutsame-windkraftanlagen.html

  • Sie können unten den "Musterbrief Öl" als Formatierungsgrundlage herunterladen und den Inhalt löschen. Ergänzen Sie das Schreiben mit Ihren persönlichen Daten. 

  • Fügen Sie wenn möglich zusätzlich in den Betreff die regional zu Ihnen passende Steckbrief-Nummer mit Gebietsbezeichnung ein, z. B. "3 Nördlich Dürrenmettstetten". Diese Bezeichnungen finden Sie ebenfalls auf dieser Seite als Download unter "Gebietssteckbrief - Sulz - Dornhan - Vöhringen". (Der umfassende Gebietssteckbrief des Regionalverbandes ist bei Interesse darunter abrufbar.)

  • Fügen Sie Ihre Argumente ein. Eine Sammlung wichtiger Themen haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt. Diese gelten im Prinzip für unsere komplette Region.

  • Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme bis 01.03.24 (Stichtag) direkt an den Regionalverband:

    Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg

    Winkelstraße 9

    78056 Villingen-Schwennigen

    E-Mail: info@rvsbh.de

    Telefax: 07720 / 9716-20

    Danke für Ihr Engagement.

     


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Musterbrief Öl als Formatierungsgrundlage
24_01_RV-SBG_Musterbrief-Öl.pdf
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Gebietssteckbrief Sulz - Dornhan - Vöhringen
Gebietssteckbrief_Sulz_Dornhan_Vöhringen
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Gebietssteckbrief des Regionalverbandes
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Hier einige der wichtigsten Argumente: 

 

Auswirkungen auf die Natur

  • Waldzerstörung (Fällen mehrere tausend Quadratmeter wertvollen Baumbestandes, breite Schneisen für Zufahrtswege und Stromtrassen, Verdichtung des Waldbodens, Aufbrechen der Waldstruktur bedeutet eine Angriffsfläche für Windwurf).
  • CO2 Freisetzung bei den Baumaßnahmen und Rohstoffherstellung (mehrere tausend Kubikmeter Beton für die Fundamente, Carbonfaser verstärkte Kunststoffe für die Rotoren, tonnenweise Stahl)
  • Schwefelhexafluorid SF6 als Isoliergas in der Anlagenelektronik 23000-fach klimaschädlicher als CO2. (SF6 entweicht durch Diffusion und muss nachgefüllt werden)
  • Störung der Funktionen des Ökosystems Wald (Wasserhaushalt (Aufnahme von Regenwasser Speicherung und langsame Abgabe), Temperaturregelung (lokal), Verhinderung von Bodenerosion, Sauerstoffproduktion, CO2 Aufnahme…)
  • Massiver Eingriff in die Tierwelt (erschlagene Vögel (Rotmilan, Kiebitz, Wespenbussard, Uhu) innerlich zerplatzte Fledermäuse (Unterdruck), zerhäckselte Insekten (Bienen, Hummeln, Hornissen) verdrängte Bodentiere (Feuersalamander, Feldhase) und Baumtiere (Siebenschläfer) (Kiebitz als windkraftsensible Arten) und Uhu nachgewiesen 

Auswirkungen auf die Menschen

  • Zerstörung des Naherholungsgebiets (Wandern, Joggen, Radfahren mit der Familie, Spazierengehen mit dem Hund, Betretungsverbote im Winter wegen Eisabfalls mindestens 500 Meter Abstand)
  • Zerstörung des Landschaftsbildes (Stand der Technik: Höhe ca. bis 285 Meter mit Rotor auf oberem Höchststand gemessen möglich) 
  • Hörbare Schallemission bis mehrere km (von der Windradgröße abhängig, von der Windrichtung abhängig) -> Infraschall ca. 15 Hz (Zusätzlich zu Autobahn und Einflugschneise STG). Das ist eine gegenüber den Bürgern nicht gerechtfertigte Mehrbelastung an Schallemissionen!
  • Nicht hörbarer Infraschall führt zu Schlafstörungen, Herzbeschwerden, Angstgefühlen bei empfindlichen Personen (ca. 30 % der Bevölkerung) (US Army hat noch in den 80er Jahre mit Infraschall als Waffe experimentiert). Die Angaben der Emissionsreichweite von 700 Metern beziehen sich auf Messungen aus Baden-Württemberg aus dem Jahr 2016. Die Windanlagen waren damals kleiner (Höhe, Rotordurchmesser). „Eine regionsweite Erhebung dieser Emissionen liegt nicht vor.
  • Bodenschwingungen bis mehrere km (von der Windradgröße abhängig) (Irritation von Haustieren und Menschen aber auch Wildtieren durch die unterbewusst wahrgenommene Schwingung)
  • Schattenwurf Frequenz 15 Hz.
  • Verlust der Immobilienwerte • Ungleichbehandlung der Einwohner von Stadt und Land. Die Landbewohner müssen mit den Emissionen leben, die Einwohner der Städte brauchen die Energie

Technisch-Wirtschaftliche Auswirkungen

  • Einschränkung der Luftfahrtwege -> Einflugschneise des Flughafens Stuttgart STG sowie von militärischen Einrichtungen – hier z. B. (KSK- und NATO-) Absetzplatz Geislingen – Staatsdomäne Waldhof
  • DVOR-Funkfeuer in Sulz am Neckar (Schillerhöhe) – 7 km Schutzradius rund um die Anlage
  • Havarien - ca. 50 Fälle im Jahr 2022 in Deutschland (Brand, Bruch von Rotoren, Bruch des Windradmasts. Beispiel: Nordex Sprengung von 9 fertig aufgebauten Windkraftanlagen wegen eines Konstruktionsfehlers in 2022 nach dem Einsturz eines Windrads vom gleichen Typ.
  • Löschen bei Brand nicht möglich. Somit „kontrolliertes“ Abbrennen im Wald?! Die lokalen Feuerwehren verhindern dann nur nach Möglichkeit einen Übergriff des Brandes auf den verbliebenen Wald.
  • Windverfügbarkeit (= Windhöffigkeit) vermutlich an der unteren Grenze der Wirtschaftlichkeit. Hier fehlen in den Gebietssteckbriefen des RV SBH die Windangaben bisher komplett. (Im Falle von mangelnder Wirtschaftlichkeit greift der deutsche Staat bzw. der Steuerzahler unterstützend ein.) Siehe auch Abweichung der Werte im Windatlas Bayern versus Baden-Württemberg: hier ergeben sich im Grenzgebiet teilweise Differenzen von 1,5 m/s beziehungsweise über 35 Prozent und darauf aufbauend ein Leistungsunterschied von knapp 150 Prozent
  • Windhöffigkeit wurde über die Fläche des Bundeslandes punktuell vermessen. Die meisten Angaben im Windatlas sind berechnet/interpoliert. Im Falle einer verkürzten Genehmigung von drei auf ein Jahr ist die Möglichkeit zur Überprüfung des berechneten Wertes vermutlich kaum möglich.
  • Verwechslungsgefahr: Nennleistung der Anlagen darf nicht mit der im Betrieb erzeugten tatsächlichen Leistung verwechselt werden. Halbierung des Windes führt zu Absenkung der Leistung auf 12,5 %. Mangelnde Wirtschaftlichkeit kann durch staatliche Subventionen (Steuern) jedoch gut ausgeglichen werden.
  • Tatsächliche Leistung der Anlagen lässt mit der Zeit durch einen festen Belag mit gehäckselten Insekten auf den Rotorblättern nach, weil die Strömung nicht mehr laminar erfolgt.
  • Stromspitzen bei Windspitzen destabilisieren das gesamte Stromnetz. Ausgleich der Stromspitzen mit Braunkohlekraftwerken (CO2!!! SO2, Feinstaub oder aufwändige Filteranlagen) erforderlich.
  • Windkraft liefert Strom aber nur in Abhängigkeit vom Wind. Die durchschnittlichen Stillstandzeiten bei Windparks sind erfahrungsgemäß höher als die Betriebszeiten.
  • Amortisationszeit für die CO2 Bilanz mehrere Jahre ein Rückbau der Anlagen ist praktisch nicht möglich -> Bauruinen mit Sperrflächen nach Stilllegung oder Sprengung mit Verteilung von Mikrofasern, Mikroplastik (CFK)

Wirtschaftliche Vorteile für die Städte und Investoren/Betreiber

  • Pachteinnahmen für die Städte Dornhan, Sulz am Neckar und die Gemeinde Vöhringen von jeweils ca. 100.000 Euro im Jahr je Windrad.
  • Subventionen für die Investoren (Anlagenhersteller und Betreiber)
  • Staatliche garantierte Stromabnahme und Strompreise (auch bei nicht eingespeistem Strom bei Starkwind und damit störenden Stromspitze 

Wichtige Forderungen:

  • Einfordern eines naturschutzrechtlichen Gutachtens. Es gibt einen Umweltbericht des Regionalverbands. Das ist aber kein Gutachten, das sich konkret auf unser Gebiet bezieht.
  • Einforderung einer Windmessung, da der Windatlas zum Teil aus berechneten/ interpolierten Werten besteht.
  • Einfordern eines Havarie-Notfallplanes/FMEA – z. B. Brand im Sommer bei Waldtrockenheit und erhöhter Waldbrandgefahr. 
  • Einfordern einer Emissionsmessung von Anlagen identischer Größe/Höhe, wie die geplanten Anlagen. Der Wert von 700 bzw. 800 Metern Abstand zur Wohnbebauung ist nicht auf Anlagen mit einer Höhe von bis zu 285 Metern Gesamthöhe ausgelegt, sondern auf viel kleinere Anlagen.